Winterdienst
Im Interesse unserer MieterInnen und KundInnen übernehmen wir gerne die Koordination des Winterdienstes. Dies beinhaltet die Betreuung von vertraglich festgelegten Anlagenflächen im Sinne des § 93 StVo Abs.1 inkl. Tauwetterkontrolle und der Wiener Winterdienstverordnung und sowie die Koordination und das Management etwaiger Beschwerden.
Dabei gibt es bei uns keine Unterscheidung in der Betreuungsqualität und -intensität zwischen z.B. Gehsteigen und innenliegenden Anlagenflächen. Dadurch ist eine Betreuung der Winterdienstflächen 7 Tage die Woche von 6-22 Uhr gewährleistet.
Die Winterdienstsaison beginnt am 1. November und endet am 15. April. Aus Umweltschutzgründen wird vorwiegend Streusplitt bzw. Kaliumkarbonat verwendet. Nur nach Freigabe durch die Gemeinde und so es technisch unbedingt notwendig ist, wird Streusalz eingesetzt.
Um die Staub- und Schmutzbelastung zu minimieren, erfolgen während der Winterdienstsaison nach einem längeren Zeitraum von niederschlagsfreien Tagen Zwischenkehrungen sowie am Saisonende eine komplette Einkehrung des Streugutes.